Einfuhr geringer Mengen Drogen (§ 29 BtMG) – Straftat | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe |
Einfuhr nicht geringer Mengen Drogen (§ 30 BtMG), Zollfahndung findet z. B. 5 g reines Kokain oder 7,5 g Cannabis – Straftat | 2 - 15 Jahre Freiheitsstrafe |
Bannbruch (§ 372 AO) – z. B. illegale Ein- und Ausfuhr von Waffen oder den in Dtl. verbotenen Jin Ling Zigaretten – Straftat | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe |
gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO) – Straftat | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe |
Steuerhehlerei (§ 374 AO), z. B. durch das Ankaufen, Absetzen oder Verschaffen von illegal eingeführter Ware – Straftat | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe |
Zollhinterziehung (§ 372 AO), z. B. vorsätzliche Hinterziehung von Antidumpingzöllen – Straftat | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe |
Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgabe (§ 382 AO) – Ordnungswidrigkeit | Geldbuße bis zu 5.000 € |
leichtfertige (grob fahrlässige) Steuerverkürzung (§ 378 AO) – Ordnungswidrigkeit | Geldbuße bis zu 50.000 € |