جدول المخالفات في ألمانيا: العمل غير المعلن، شغل أسود

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

VerstoßSank­tionenRechts­grund­lage**
Ordnungswidrigkeiten
Gewerbe nicht wie erforderlich angemeldet oder erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworbenbis 50.000 €§ 8 Abs. 1 Nr. 1d SchwarzArbG
... entsprechende Personen beauftragt, obwohl der Verstoß bekannt war oder hätte bekannt sein müssenbis 50.000 €§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG
nicht in Handwerksrolle eingetragen, obwohl dies erforderlich gewesen wärebis 50.000 €§ 8 Abs. 1 Nr. 1e SchwarzArbG
... entsprechende Personen beauftragt, obwohl der Verstoß bekannt war oder hätte bekannt sein müssenbis 50.000 €§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG
erforderliches Ausweisdokument nicht mitgeführt oder nicht rechtzeitig vorgelegtbis 5.000 €§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SchwarzArbG
... schriftlicher Nachweis über Hinweis zur Ausweispflicht nicht vorgelegt oder nicht vorhandenbis 1.000 €§ 8 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG
dem Zoll den Zutritt oder die Prüfung nicht gestattet oder nicht daran mitgewirktbis 30.000 €§ 8 Abs. 2 Nr. 3 SchwarzArbG
als ausländische Arbeitskraft Aufenthaltstitel, Duldung oder eigene Aufenthaltsgestaltung nicht vorgelegtbis 1.000 €§ 8 Abs. 2 Nr. 4 SchwarzArbG
erforderliche Daten nicht, nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig übermitteltbis 30.000 €§ 8 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG
eigene Arbeitskraft verbotswidrig angebotenbis 5.000 €§ 8 Abs. 2 Nr. 6 SchwarzArbG
Arbeitskraft einer Person verbotswidrig angefragtbis 30.000 €§ 8 Abs. 2 Nr. 7 SchwarzArbG
bei der Meldung zur Sozialversicherung leichtfertig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder nicht über erhebliche Tatsachen aufgeklärt, sodass leichtfertig Beiträge vorenthalten wurdenbis 50.000 €§ 8 Abs. 3 SchwarzArbG, § 266a Abs. 2 StGB
falschen Beleg ausgestellt, der eine Tätigkeit vorspiegeltbis 100.000 €§ 8 Abs. 4 Nr. 1 SchwarzArbG
... entsprechenden Beleg in den Verkehr gebrachtbis 100.000 €§ 8 Abs. 4 Nr. 2 SchwarzArbG
... aus grobem Eigennutz Vermögensvorteile großen Ausmaßes für sich oder Dritte erzieltbis 500.000 €§ 8 Abs. 5 Nr. 1 SchwarzArbG
... bandenmäßigbis 500.000 €§ 8 Abs. 5 Nr. 2 SchwarzArbG
leichtfertige Steuerverkürzungbis 50.000 €§ 378 Abs. 1 AO
Steuergefährdungbis 5.000 €§ 379 Abs. 1 AO
ordnungswidriger Verstoß gegen das Arbeit­nehmer-Ent­sende­ge­setz (Gastarbeiter)bis 500.000 €vgl. § 23 AEntG
ordnungswidriger Verstoß gegen das Arbeit­nehmer­über­lassungs­gesetz (Leiharbeiter)bis 500.000 €vgl. § 16 AÜG
Verstoß gegen das Mindest­lohn­gesetzbis 500.000 €vgl. § 21 MiLoG
illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis*bis 500.000 €§ 404 SGB III
Ausüben einer illegalen Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis*bis 5.000 €§ 404 Abs. 2 Nr. 4 SGB III
Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldetbis 25.000 €§ 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
... bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushaltenbis 5.000 €§ 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
Straftaten
illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis* zu ungünstigeren Bedingungen als deutsche Arbeitskräfte in vergleichbarer PositionGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre§ 10 Abs. 1 SchwarzArbG
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren§ 10 Abs. 2 SchwarzArbG
illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitserlaubnis*, die Opfer von Menschenhandel sindGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre§ 10a SchwarzArbG
illegale Beschäftigung von mehr als 5 ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis*Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr§ 11 Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG
... beson­ders schwe­rer FallGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre§ 11 Abs. 2 SchwarzArbG
wiederholte illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ohne gültige Arbeitserlaubnis*Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr§ 11 Abs. 1 Nr. 2a SchwarzArbG
... beson­ders schwe­rer FallGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre§ 11 Abs. 2 SchwarzArbG
wiederholtes Ausüben einer illegalen Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis*Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr§ 11 Abs. 1 Nr. 2b SchwarzArbG
illegale Beschäftigung minderjähriger Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis*Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr§ 11 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG
... beson­ders schwe­rer FallGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre§ 11 Abs. 2 SchwarzArbG
Steuer­hinter­ziehung (auch versuchte Steuer­hinter­ziehung)Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre§ 370 Abs. 1 AO
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren§ 370 Abs. 2 AO
strafbarer Verstoß gegen das Arbeit­nehmer­über­lassungs­gesetzGeld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahrevgl. § 15a AÜG
Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von ArbeitskraftFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren§ 232 Abs. 1 StGB
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren§ 232 Abs. 2 StGB
Zwangsarbeit (auch beim Versuch)Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren§ 232b Abs. 1 StGB
... durch Gewalt, Drohung, ListFreiheitsstrafe zwischen 1 bis 10 Jahren§ 232b Abs. 2 StGB
Ausbeutung von ArbeitskraftGeld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre§ 233 Abs. 1 StGB
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren§ 233 Abs. 2 StGB
Betrug (auch beim Versuch)Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre§ 263 Abs. 1 und 2 StGB
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren§ 263 Abs. 3 StGB
... bandenmäßiger Betrug mit WiederholungsabsichtFreiheitsstrafe zwischen 1 und 10 Jahren§ 263 Abs. 5 StGB
... bandenmäßiger Betrug Wiederholungsabsicht in einem minder schweren FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren§ 263 Abs. 5 StGB
Erschleichen von Leistungen (auch beim Versuch)Geld- oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr§ 265a StGB
SozialversicherungsbetrugGeld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre§ 266a StGB
... beson­ders schwe­rer FallFreiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis 10 Jahren§ 266a Abs. 4 StGB
* ohne Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung oder Duldung mit Arbeitserlaubnis oder EU-Arbeitsgenehmigung
** AbkürzungenAO - Abgabenordnung
AEntG - Arbeitnehmer-Entsendegesetz
AÜG - Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz
MiLoG - Mindestlohngesetz
SchwarzArbG - Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
SGB - Sozialgesetzbuch
StGB - Strafgesetzbuch